Auch wenn man sich in Thailand niedergelassen hat, kann es trotzdem vorkommen das man in Deutschland Artikel über eBay verkaufen möchte. Aufgrund der neuen eBay Verkaufs - und Zahlungsabwicklung, sollte man die folgenden Hinweisen beachten um Probleme zu minimieren. Außerdem sollte man sich darüber bewußt sein, das der Online Riese - egal um was es geht - grundsätzlich Recht hat und das natürlich auch entsprechend ausnutzt.
Verkaufsabbruch (Grund: z.B. Artikel beschädigt)
Ein Verkaufsabbruch vor Ablauf einer Auktion wird von eBay sanktioniert. Dem Verkäufer wird eine Einstellungsgebühr (oder „Verkaufsgebühr“) in Rechnung gestellt und vom hinterlegten Bankkonto des Verkäufers abgebucht. Sofern der Verkäufer noch über mehr oder weniger willkürlich zurückbehaltene Verkaufserlöse aus anderen/weiteren Verkäufsaktivitäten bei eBay verfügt, bedient sich der Online Schrottplatz Gigant direkt und zieht den offenen Betrag von diesem Guthaben ein.
- Beispiel: Rimowa Koffer VK Wert €320.00 Euro ./. €35.22 Gebühren !!
Gehen wir von folgender Situation aus: Ein Rimowa Koffer wird für €396.49 Euro - inkl. Versandgebühr - verkauft. Der Verkaufserlös nach Abzug der eBay Gebühren beträgt €352.88 Euro und wird für eine unbestimmte Zeit von eBay zurückbehalten und nicht ausbezahlt. Bei einem Verkaufsabbruch (Streitfall) werden dem Käufer dann €396.49 Euro (€352.88 Euro - Verkaufserlös des Verkäufers | zzgl. €43.61 Euro - eBay Gebühren) erstattet. Auf dem Verkäuferkonto sieht es nun folgendermaßen aus: Einbehaltenes Guthaben €352.88, Verfügbare Auszahlungen €0.00 Euro. eBay versucht nun den gesamten Rückzahlungsbetrag für den Verkaufsabbruch von dem hinterlegten Bankkonto des Verkäufers einzuziehen, obwohl es offiziell zwar ein Guthaben von €352.88 Euro gibt, das aber aufgrund des Streitfalles von eBay nicht freigegeben wurde. Der eBay Anteil i.H.v. €43.61 Euro wird hierbei grenzwertig direkt miteingezogen, obwohl eine Gebührengutschrift die effektivere Lösung wäre. Aber das muss man dann vor dem Hintergrund sehen, das eBay versuchen wird die Gebühren nachträglich auf den Verkäufer abzuwälzen. Bei diesem Modus befindet sich eBay erstmal im Vorteil und der Verkäufer läuft möglicherweise wochenlang seinem Geld hinterher. Ähnlich verhält sich das ganze mit Abbuchung, zurückbehaltenen Einnahmen und Rückerstattungen an den Verkäufer.
- Tipp: wer auf eBay - auch hochpreisige Artikel - verkaufen möchte, sollte ein Bankkonto hinterlegen auf dem sich nur ein minimales Guthaben befindet. So vermeidet man die Einlösung derartiger Lastschriften.
Direkte Verrechnung der eBay Gebühren mit Verkaufserlösen
Da es in der Vergangenheit offensichtlich Probleme mit dem monatlichen Einzug (Zahlungen) von eBay Gebühren diverser Händler gab, hat eBay seit Mai 2021 eine äußerst bequeme und effektive Möglichkeit gefunden mögliche Ausfälle zu minimieren. Seit diesem Zeitpunkt erfolgen ALLE Zahlungen über eBay, d.h. direkte Überweisungen (Zahlungen) des Käufers auf ein Bank - oder Paypal Konto sind nicht mehr möglich.
Dieses führt dazu das eBay vom erzielten Verkaufserlös sämtliche Gebühren wie z.B.
- Verkaufsprovision
- Zahlungsbearbeitungstarif
- Zahlungsgebühr
Zeitverzögerte Auszahlungen von Verkaufserlösen bei neuen Verkäufern
In den ersten 3 Monaten werden grundsätzlich alle Verkaufserlöse von eBay einbehalten bis die ordnungsgemäße (nachvollziehbare) Zustellung z.B. durch DHL beim Käufer erfolgt ist. Hierbei ist es bemerkenswert das man durch das Zurückbehaltungsrecht 10-30 Tage auf sein Geld warten muss, bis eBay die Zahlung durch einen Niederländischen Zahlungsdienstleister auf ihr Bankkonto authorisiert.
- Aktuelles Beispiel: Verkauf am 01.11. | Auszahlung ca 15.-25.11.
Eine beliebte Form ist das hochladen von Pass/Führerschein Kopien etc.. die dann bei einem Schwedischen !! Dienstleister landen. Das der Datenschutz hierbei völlig ausgehebelt wird dürfte klar sein.
Versand | Käuferschutz
Grundsätzlich setzt eBay einen Versand innerhalb von zwei Tagen nach Zahlungseingang voraus. Danach erfolgen "freundliche Erinnerungen" die u.U. ihre Service Standard Beurteilung beinflussen können. Ein Versand ohne Tracking Nummer - d.h. DHL Päckchen, Post Warensendungen u.ä. ist unsicher und definitiv nicht empfehlenswert, da ein Versand nicht nachgewiesen werden kann. Behauptet ein Kunde also das er einen Artikel nicht erhalten hat, steht man als Verkäufer dumm da weil hier der eBay Käuferschutz greift. Das heißt der Kunde bekommt sein Geld zurück und man hat seine Ware förmlich verschenkt. Aber welcher Verkäufer möchte schon €4.99 Versandgebühren für einen versicherten DHL berechnen wenn es um Artikelpreise von €10.00 + Euro geht. Da kann man besser direkt bei Amazon einkaufen, die ab €29.00 grundsätzlich einen kostenlosen Versand anbieten.
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