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In Vorbereitung:

Foristen aus dem deutschsprachigen Raum aufgepasst! Das neue Pattaya Forum geht ab dem Frühjahr 2024 an den Start.
Ohne Werbung, kostenlos, modern, transparent, übersichtlich und mit zahlreichen wertvollen Infos. www.pattayaforum.org

Das Pattayaforum

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Top Ziele für digitale Nomaden und Expats: Thailand - Philippinen - Spanien

Zahlreiche Bundesbürger träumen von einer Auswanderung. Auf Platz 3 der beliebtesten europäischen Länder befindet sich Spanien. 2022 wanderten rund 140.000 Deutsche - i.d.R. Fachkräfte und ein geringer Senioren Anteil - nach Spanien aus. Unsere deutschsprachige Starthilfe befasst sich primär mit den Balearen (Mallorca), einem der beliebtesten spanischen Zielgebiete. Auf unserer Webseite finden Sie umfangreiche -, notwendige - und werbefreie Informationen für einen gelungenen Start in ihr neues Leben im Ausland. Unsere Vergleiche basieren auf einer Reihe von wichtigen Faktoren wie z.B. Visabestimmungen, Erreichbarkeit, Lebenshaltungskosten, Niederlassungsfreiheit für Bürger des Schengenraumes, Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Wetterbedingungen und andern Kriterien. In den Expat-Listen der besten Länder hält Spanien - insbesondere durch Barcelona und Mallorca - Spitzenpositionen.
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Deutsche Botschaft Bangkok | Neue Gebührenordnung

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  • Deutsche Botschaft Bangkok | Neue Gebührenordnung

    Neue Gebührenordnung für Beglaubigungen

    Das Auslandskostenrecht – ausgenommen Visa- und Pass-/Personalausweisangelegenheiten – mitsamt den Wertermittlungsvorschriften von Gebühren ändert sich zum 01.Oktober 2021 grundlegend, Gebührensätze werden umfassend angepasst. Die ab dem 01. Oktober 2021 gültigen Gebührensätze sind dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der AABGebV (Anlage 1) zu entnehmen, der neuen „Preisliste“ für konsularische Dienstleistungen.

    Was bedeutet das konkret z.B. für meinen Antrag auf Unterschriftsbeglaubigung, Legalisation einer Urkunde oder eine Kopiebeglaubigung?

    Für Unterschriftsbeglaubigungen werden ab dem 1. Oktober 2021 weltweit einheitliche Festgebühren nach Ziffer I.5.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses (für Namenserklärungen 79,57 EUR, für andere Angelegenheiten 56,43 EUR) angesetzt. Kopiebeglaubigungen und einfache Legalisationen werden mit regional variierenden Festgebühren (22,92 EUR bis 31,50 EUR) abgerechnet.
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