Neue Gebührenordnung für Beglaubigungen
Das Auslandskostenrecht – ausgenommen Visa- und Pass-/Personalausweisangelegenheiten – mitsamt den Wertermittlungsvorschriften von Gebühren ändert sich zum 01.Oktober 2021 grundlegend, Gebührensätze werden umfassend angepasst. Die ab dem 01. Oktober 2021 gültigen Gebührensätze sind dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der AABGebV (Anlage 1) zu entnehmen, der neuen „Preisliste“ für konsularische Dienstleistungen.
Was bedeutet das konkret z.B. für meinen Antrag auf Unterschriftsbeglaubigung, Legalisation einer Urkunde oder eine Kopiebeglaubigung?
Für Unterschriftsbeglaubigungen werden ab dem 1. Oktober 2021 weltweit einheitliche Festgebühren nach Ziffer I.5.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses (für Namenserklärungen 79,57 EUR, für andere Angelegenheiten 56,43 EUR) angesetzt. Kopiebeglaubigungen und einfache Legalisationen werden mit regional variierenden Festgebühren (22,92 EUR bis 31,50 EUR) abgerechnet.
Das Auslandskostenrecht – ausgenommen Visa- und Pass-/Personalausweisangelegenheiten – mitsamt den Wertermittlungsvorschriften von Gebühren ändert sich zum 01.Oktober 2021 grundlegend, Gebührensätze werden umfassend angepasst. Die ab dem 01. Oktober 2021 gültigen Gebührensätze sind dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der AABGebV (Anlage 1) zu entnehmen, der neuen „Preisliste“ für konsularische Dienstleistungen.
Was bedeutet das konkret z.B. für meinen Antrag auf Unterschriftsbeglaubigung, Legalisation einer Urkunde oder eine Kopiebeglaubigung?
Für Unterschriftsbeglaubigungen werden ab dem 1. Oktober 2021 weltweit einheitliche Festgebühren nach Ziffer I.5.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses (für Namenserklärungen 79,57 EUR, für andere Angelegenheiten 56,43 EUR) angesetzt. Kopiebeglaubigungen und einfache Legalisationen werden mit regional variierenden Festgebühren (22,92 EUR bis 31,50 EUR) abgerechnet.