Vor - und Nachteile einer Abmeldung aus Deutschland
Wann muss ich mich aus Deutschland abmelden? Muss ich nach dem Umzug ins Ausland noch Steuern in der Heimat bezahlen? Und kann ich meine Wohnung trotz Abmeldung weiterhin untervermieten? Viele Fragen, zu denen es wenig gute Antworten gibt. Dieser Beitrag schafft Abhilfe.
Umzug und Abmeldung
Bei einem Umzug ins Ausland bist du gezwungen, dich bei deinem zuständigen Meldebüro in Deutschland abzumelden. Das gilt dann, wenn du deine bisherige Wohnung aufgibst und dich bei keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest. Auch eine eventuelle Zweitwohnung kann nicht in Deutschland gemeldet bleiben, solange der Erstwohnsitz nicht im Inland ist. Untereiner Wohnungwird nach demBundesmeldegesetz„jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“ verstanden. Sonderregelungen gibt es für Wohnmobile, die du dem jeweiligen Meldegesetz deines Bundeslandes entnehmen musst. Du musst dich allerdings nur dann aus Deutschland abmelden, wenn du aus deiner Wohnung (oder der deiner Eltern) ausziehst und diese auch in der Zukunft nicht mehr bewohnen wirst. Das gilt also nicht für Auslandssemester oder eine längere Reise.
Die formale Abmeldung deines Wohnsitzes aus Deutschland ist problemlos. Du gehst ganz einfach zum Einwohnermeldeamt und teilst dort mit, dass du ins Ausland umziehst. Die einzigen Unterlagen, die du dafür benötigst, sind dein aktueller Personalausweis und ein ausgefülltes Abmeldeformular. Du wirst sehr wahrscheinlich nach einer Folgeadresse gefragt, wobei die Angabe einer Stadt (z.B. dein erster Zwischenstop) ausreichend ist. Danach wird (abhängig vom Bundesland) ein kleiner Sticker in deinen Personalausweis geklebt, der besagt, dass du „keine Hauptwohnung mehr in Deutschland” hast. Außerdem solltest du dir unbedingt die Abmeldebescheinigungausstellen lassen, die aus verschiedenen Gründen wichtig wird.
Wenn du bereist im Ausland wohnst und dich nachträglich aus Deutschland abmelden willst, dann ist dies in den meisten Bundesländern auch auf postalischem Wege oder über eine Bevollmächtigung möglich. Die Abmeldebestätigung wird dann an deine angegebene Adresse im Inland geschickt. Laut Meldegesetz musst du nach dem Ablauf der 2-Wochen-Frist mit einer Geldbuße rechnen. Jedoch habe ich noch nie gehört oder gelesen, dass jemand eine solche Strafe bezahlen musste. Selbst dann nicht, wenn der Wohnsitz bereits seit Jahren im Ausland war. Solltest du bereits mehrere Monate oder Jahre im Ausland wohnen, dann begründe die verspätete Abmeldung gut und zeige dich reumütig. In vielen Fällen endet eine längere Reise mit einer anfangs nicht geplanten Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, wofür die Sachbearbeiter im Meldebüro ganz sicher Verständnis zeigen.
Wenn du deinen Wohnsitz beim Meldebüro abmeldest, dann solltest du dir unbedingt die Abmeldebescheinigung ausstellen lassen. Alternativ kannst du die Bescheinigung auch nachträglich auf postalischem Weg anfordern. Wichtig wird die Abmeldebescheinigung vor allem für folgende Dinge:
weiterhin als Mieter im Vertrag stehst, dann sollte es hier keine Probleme geben. Eine Auswirkung hat es jedoch aus steuerlicher Sicht, worauf wir später eingehen.
Du kannst auch bei längeren Reisen oder bei der Verlegung deines Wohnsitzes ins Ausland gemeldet bleiben, solange du eine Wohnung in Deutschland hast, die dir jederzeit zur Verfügung steht. Die Wohnung in Deutschland darf also nicht untervermietet sein und muss Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben. Diese Wohnung kann sich auch bei deinen Eltern oder einem Freund befinden. Jedoch ist eine Ummeldung kurz vor der Ausreise an die dortige Adresse nicht mehr ohne weiteres möglich, da dir der Wohnungsgeber (Vermieter) eine schriftliche Bescheinigung über deinen dortigen Wohnsitz ausstellen muss. Außerdem solltest du beachten, dass die Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes steuerliche Folgen haben kann und du unter der deutschen Meldeadresse jederzeit postalisch erreichbar bist, womit du für Folgen on versäumten Fristen in Briefen von Behörden haftbar bist.
Seit dem 01.11.2015 gilt, dass der Wohnungsgebers bei der Anmeldung von Mietern eine Mitwirkungspflicht hat, wodurch Scheinanmeldungen verhindert werden sollen. Der Vermieter muss nach dem Einzug eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen. Bei Falschangaben drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. (§ 19 BMG):„Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.“Das bedeutet, dass du dich bei längeren Auslandsaufenthalten nicht mehr einfach so bei Freunden oder Verwandten anmelden kannst, da diese sonst in Schwierigkeiten kommen. Möglich ist dies natürlich weiterhin, wenn dir dort Wohnraum zur Verfügung steht und der Vermieter sein Einverständnis gibt.
Folgen der Abmeldung
Mit dem Umzug ins Ausland und der Abmeldung aus Deutschland gibst du viele deiner Rechte und Pflichten als deutscher Staatsbürger auf. Das hat ebenso Vorteile wie auch Nachteile, die du für dich selbst abwägen musst. Die ständige Abmeldung aus Deutschland ist immer dann sinnvoll, wenn du für mehrere Monate am Stück im Ausland bleibst oder eine
Rückkehr nicht absehbar ist. Auf den folgenden Seiten erfährst du, welche Konsequenzen die Abmeldung hat und ob sie für dich vorteilhaft ist oder nicht.
Rechtliche Bestimmungen aus dem Meldegesetz
Seit dem 01. November 2015 ist das für alle Bundesländer einheitliche Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Nach § 17 BMG gilt für die An- und Abmeldung folgendes:
Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben und im Ausland wohnen?
Die knappe Antwort lautet, jein. Die Wohnung muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben (§ 20 BMG). Der deutsche Staat geht dann davon aus, dass du dort postalisch erreichbar bist. Verspätet oder nicht zugestellte Schreiben von Behörden mit Zahlungsfristen oder Vorladungen können dann ein großes Problem darstellen. Wenn du bereits im Ausland bist und dich für eine verspätete Abmeldung entscheidest, kannst du diese bei den meisten Einwohnermeldeämtern bzw. Bürgerbüros online oder per Fax beantragen. Eine Google Suche schafft hier Abhilfe. Mit der Abmeldung bei deinem zuständigen Meldeamt solltest du dir auf jeden Fall eine Abmeldebescheinigung ausstellen lassen. Diese ist gleich in vielerlei Hinsicht wichtig und kann dir später viel Ärger und Kosten sparen. Achtung: Mit dem ab 01.11.2015 in Kraft getretenen erweiterten Bundesmeldegesetzes muss der Vermieter eine Bescheinigung für die Um- bzw. Anmeldung einer Wohnung ausstellen. Aus diesem Grund ist ein weiterer melderechtlicher Wohnsitz in Deutschland trotz Auslandsaufenthalt nicht mehr ohne Weiteres möglich. Mehr Infos dazu in diesem Beitrag zum neuen Meldegesetz.
Die Abmeldebescheinigung schafft Abhilfe
Du benötigst die Abmeldebescheinigung, wenn du einen neuen Reisepass bei der deutschen Auslandsvertretung an deinem Wohnsitz im Ausland beantragst. Ohne die Abmeldebescheinigung wird die Beantragung deutlich teurer und langwieriger, da die Auslandsvertretung zunächst von innerdeutschen Behörden bemächtigt werden muss. Die Abmeldebescheinigung erleichtert es dir außerdem, aus Verträgen mit Strom-, Telefon- und Internetanbieter herauszukommen. Ich hatte durch die Vorlage der Bescheinigung und der Anmeldung meines neuen Wohnsitzes das Recht auf außerordentliche Kündigungen und habe mir damit lange Diskussionen mit den Anbietern erspart.
Meldeadresse ist nicht gleich Postanschrift
Die Meldeadresse nutzen Verwaltungsorgane wie das Finanzamt oder die Polizei, um dir behördliche und gerichtliche Briefe zuzustellen. Diese gelten als zugestellt, sobald sie bei der Meldeadresse eintreffen. Wenn du sie zu spät oder gar nicht erhältst, ist das dein Problem. Das kann bei Bußgeldern oder anderen Fristen unangenehm werden. Die Postanschrift hingegen ist weniger offiziell und kann quasi von dir selbst bestimmt werden. Du kannst deiner Bank, Versicherung oder deinem Mobilfunkanbieter die Adresse deiner Eltern oder eines Freundes geben. Selbst wenn du nicht mehr in Deutschland gemeldet bist, können so Verträge mit verschiedenen Anbietern weitergeführt werden.
Wann muss ich mich aus Deutschland abmelden? Muss ich nach dem Umzug ins Ausland noch Steuern in der Heimat bezahlen? Und kann ich meine Wohnung trotz Abmeldung weiterhin untervermieten? Viele Fragen, zu denen es wenig gute Antworten gibt. Dieser Beitrag schafft Abhilfe.
Umzug und Abmeldung
Bei einem Umzug ins Ausland bist du gezwungen, dich bei deinem zuständigen Meldebüro in Deutschland abzumelden. Das gilt dann, wenn du deine bisherige Wohnung aufgibst und dich bei keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest. Auch eine eventuelle Zweitwohnung kann nicht in Deutschland gemeldet bleiben, solange der Erstwohnsitz nicht im Inland ist. Untereiner Wohnungwird nach demBundesmeldegesetz„jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“ verstanden. Sonderregelungen gibt es für Wohnmobile, die du dem jeweiligen Meldegesetz deines Bundeslandes entnehmen musst. Du musst dich allerdings nur dann aus Deutschland abmelden, wenn du aus deiner Wohnung (oder der deiner Eltern) ausziehst und diese auch in der Zukunft nicht mehr bewohnen wirst. Das gilt also nicht für Auslandssemester oder eine längere Reise.
Die formale Abmeldung deines Wohnsitzes aus Deutschland ist problemlos. Du gehst ganz einfach zum Einwohnermeldeamt und teilst dort mit, dass du ins Ausland umziehst. Die einzigen Unterlagen, die du dafür benötigst, sind dein aktueller Personalausweis und ein ausgefülltes Abmeldeformular. Du wirst sehr wahrscheinlich nach einer Folgeadresse gefragt, wobei die Angabe einer Stadt (z.B. dein erster Zwischenstop) ausreichend ist. Danach wird (abhängig vom Bundesland) ein kleiner Sticker in deinen Personalausweis geklebt, der besagt, dass du „keine Hauptwohnung mehr in Deutschland” hast. Außerdem solltest du dir unbedingt die Abmeldebescheinigungausstellen lassen, die aus verschiedenen Gründen wichtig wird.
Wenn du bereist im Ausland wohnst und dich nachträglich aus Deutschland abmelden willst, dann ist dies in den meisten Bundesländern auch auf postalischem Wege oder über eine Bevollmächtigung möglich. Die Abmeldebestätigung wird dann an deine angegebene Adresse im Inland geschickt. Laut Meldegesetz musst du nach dem Ablauf der 2-Wochen-Frist mit einer Geldbuße rechnen. Jedoch habe ich noch nie gehört oder gelesen, dass jemand eine solche Strafe bezahlen musste. Selbst dann nicht, wenn der Wohnsitz bereits seit Jahren im Ausland war. Solltest du bereits mehrere Monate oder Jahre im Ausland wohnen, dann begründe die verspätete Abmeldung gut und zeige dich reumütig. In vielen Fällen endet eine längere Reise mit einer anfangs nicht geplanten Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, wofür die Sachbearbeiter im Meldebüro ganz sicher Verständnis zeigen.
Wenn du deinen Wohnsitz beim Meldebüro abmeldest, dann solltest du dir unbedingt die Abmeldebescheinigung ausstellen lassen. Alternativ kannst du die Bescheinigung auch nachträglich auf postalischem Weg anfordern. Wichtig wird die Abmeldebescheinigung vor allem für folgende Dinge:
- für Passangelegenheitenbei der Auslandsvertretung (ohne Bescheinigung wird beispielsweise die Beantragung eines neuen Reisepasses deutlich teurer)
- zur außerordentlichen Kündigungvon Verträgen für Strom, Telefon oder Internet (die Bescheinigung ist keine Garantie, erleichtert aber die Argumentation)
- um dem Finanzamtglaubhaft zu machen, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hast
- zur Kündigung oder Stilllegung der Krankenversicherung, die bei Wohnsitz in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist
weiterhin als Mieter im Vertrag stehst, dann sollte es hier keine Probleme geben. Eine Auswirkung hat es jedoch aus steuerlicher Sicht, worauf wir später eingehen.
Du kannst auch bei längeren Reisen oder bei der Verlegung deines Wohnsitzes ins Ausland gemeldet bleiben, solange du eine Wohnung in Deutschland hast, die dir jederzeit zur Verfügung steht. Die Wohnung in Deutschland darf also nicht untervermietet sein und muss Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben. Diese Wohnung kann sich auch bei deinen Eltern oder einem Freund befinden. Jedoch ist eine Ummeldung kurz vor der Ausreise an die dortige Adresse nicht mehr ohne weiteres möglich, da dir der Wohnungsgeber (Vermieter) eine schriftliche Bescheinigung über deinen dortigen Wohnsitz ausstellen muss. Außerdem solltest du beachten, dass die Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes steuerliche Folgen haben kann und du unter der deutschen Meldeadresse jederzeit postalisch erreichbar bist, womit du für Folgen on versäumten Fristen in Briefen von Behörden haftbar bist.
Seit dem 01.11.2015 gilt, dass der Wohnungsgebers bei der Anmeldung von Mietern eine Mitwirkungspflicht hat, wodurch Scheinanmeldungen verhindert werden sollen. Der Vermieter muss nach dem Einzug eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen. Bei Falschangaben drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro. (§ 19 BMG):„Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.“Das bedeutet, dass du dich bei längeren Auslandsaufenthalten nicht mehr einfach so bei Freunden oder Verwandten anmelden kannst, da diese sonst in Schwierigkeiten kommen. Möglich ist dies natürlich weiterhin, wenn dir dort Wohnraum zur Verfügung steht und der Vermieter sein Einverständnis gibt.
Folgen der Abmeldung
Mit dem Umzug ins Ausland und der Abmeldung aus Deutschland gibst du viele deiner Rechte und Pflichten als deutscher Staatsbürger auf. Das hat ebenso Vorteile wie auch Nachteile, die du für dich selbst abwägen musst. Die ständige Abmeldung aus Deutschland ist immer dann sinnvoll, wenn du für mehrere Monate am Stück im Ausland bleibst oder eine
Rückkehr nicht absehbar ist. Auf den folgenden Seiten erfährst du, welche Konsequenzen die Abmeldung hat und ob sie für dich vorteilhaft ist oder nicht.
- Krankenversicherung
Die Krankenversicherungspflicht erlischt, womit deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen - KV und Pflegeversicherung
endet und du deinen Versicherer frei wählen kannst. - Reiseversicherung
Der Abschluss einer deutschen Reisekrankenversicherung ist nur vor der Abmeldung möglich. Alternativen sind vollwertige Auslandskrankenversicherungen. - Sozialversicherungen
Alle Ansprüche auf Leistungen ruhen und es besteht keine Pflicht zur Einzahlung, wobei die Weiterführung von Pflege- und Rentenversicherung beantragt werden kann. - Postadresse
Du hast keine offizielle Adresse zur Zustellung von behördlicher und gerichtlicher Post mehr, kannst jedoch beim Meldebüro und Finanzamt eine Folgeadresse angeben. - Steuern
Die Abmeldung befreit dich nicht grundsätzlich von der Steuerpflicht in Deutschland, kann aber Auswirkungen darauf haben. - Dienstleistungsverträge
Du hast das Recht zur außerordentlichen Kündigung von bestehenden Verträgen in Deutschland, jedoch ist der Abschluss von Neuverträgen oft nicht möglich. - Bankkonto
Die Eröffnung eines deutschen Bankkontos ist nur bei wenigen Banken möglich. Bei bestehenden Konten musst du überprüfen, ob eine Meldeadresse obligatorisch ist. - KFZ-Zulassung
Es kann kein Auto mehr auf deinen Namen in Deutschland zugelassen werden und angemeldete Fahrzeuge müssen innerhalb von 6 Monaten umgemeldet werden. - Passangelegenheiten
Die Beantragung des Reisepasses bei der Auslandsvertretung am neuen Wohnsitz ist schneller und günstiger. Ohne Wohnsitz bezahlst du Aufschläge beim Konsulat. - Wahlregister
Du wirst automatisch aus dem Wahlregister abgemeldet und erhältst keine Wahlbenachrichtigungen mehr. Die Teilnahme an Bundeswahlen ist auf Antrag möglich. - Gewerbe
Für ein bestehendes Gewerbe benötigst du eine Betriebsstätte (ladungsfähige Geschäftsadresse) in Deutschland bzw. einen Teilhaber mit Sitz in Deutschland. - Webseiten
Für von dir betriebene Webseiten, die sich an Deutsche richten oder eine .de-Domain haben, musst du einen Admin-C mit deutscher Meldeadresse benennen.
Rechtliche Bestimmungen aus dem Meldegesetz
Seit dem 01. November 2015 ist das für alle Bundesländer einheitliche Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Nach § 17 BMG gilt für die An- und Abmeldung folgendes:
- Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben und im Ausland wohnen?
Die knappe Antwort lautet, jein. Die Wohnung muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben (§ 20 BMG). Der deutsche Staat geht dann davon aus, dass du dort postalisch erreichbar bist. Verspätet oder nicht zugestellte Schreiben von Behörden mit Zahlungsfristen oder Vorladungen können dann ein großes Problem darstellen. Wenn du bereits im Ausland bist und dich für eine verspätete Abmeldung entscheidest, kannst du diese bei den meisten Einwohnermeldeämtern bzw. Bürgerbüros online oder per Fax beantragen. Eine Google Suche schafft hier Abhilfe. Mit der Abmeldung bei deinem zuständigen Meldeamt solltest du dir auf jeden Fall eine Abmeldebescheinigung ausstellen lassen. Diese ist gleich in vielerlei Hinsicht wichtig und kann dir später viel Ärger und Kosten sparen. Achtung: Mit dem ab 01.11.2015 in Kraft getretenen erweiterten Bundesmeldegesetzes muss der Vermieter eine Bescheinigung für die Um- bzw. Anmeldung einer Wohnung ausstellen. Aus diesem Grund ist ein weiterer melderechtlicher Wohnsitz in Deutschland trotz Auslandsaufenthalt nicht mehr ohne Weiteres möglich. Mehr Infos dazu in diesem Beitrag zum neuen Meldegesetz.
Die Abmeldebescheinigung schafft Abhilfe
Du benötigst die Abmeldebescheinigung, wenn du einen neuen Reisepass bei der deutschen Auslandsvertretung an deinem Wohnsitz im Ausland beantragst. Ohne die Abmeldebescheinigung wird die Beantragung deutlich teurer und langwieriger, da die Auslandsvertretung zunächst von innerdeutschen Behörden bemächtigt werden muss. Die Abmeldebescheinigung erleichtert es dir außerdem, aus Verträgen mit Strom-, Telefon- und Internetanbieter herauszukommen. Ich hatte durch die Vorlage der Bescheinigung und der Anmeldung meines neuen Wohnsitzes das Recht auf außerordentliche Kündigungen und habe mir damit lange Diskussionen mit den Anbietern erspart.
Meldeadresse ist nicht gleich Postanschrift
Die Meldeadresse nutzen Verwaltungsorgane wie das Finanzamt oder die Polizei, um dir behördliche und gerichtliche Briefe zuzustellen. Diese gelten als zugestellt, sobald sie bei der Meldeadresse eintreffen. Wenn du sie zu spät oder gar nicht erhältst, ist das dein Problem. Das kann bei Bußgeldern oder anderen Fristen unangenehm werden. Die Postanschrift hingegen ist weniger offiziell und kann quasi von dir selbst bestimmt werden. Du kannst deiner Bank, Versicherung oder deinem Mobilfunkanbieter die Adresse deiner Eltern oder eines Freundes geben. Selbst wenn du nicht mehr in Deutschland gemeldet bist, können so Verträge mit verschiedenen Anbietern weitergeführt werden.
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