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Die Länder Vergleiche basieren auf einer Reihe von Faktoren wie z.B. Erreichbarkeit, Lebenshaltungskosten, Niederlassungsfreiheit für Bürger des Schengenraumes, Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Wetterbedingungen und andern Kriterien. In den Nomad-Listen der besten Länder hält Spanien - insbesondere mit Barcelona - Spitzenpositionen.
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Mallorca Resident | Vor - und Nachteile ?

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  • Mallorca Resident | Vor - und Nachteile ?

    Die Gretchenfrage: Mallorca-Resident oder nicht?
    Wer länger als 183 Tage im Jahr auf Mallorca lebt, wird rechtlich zum Inselbewohner. Wägen Sie die Folgen lieber vorher ab!

    Für immer auf der vielleicht schönsten Insel der Welt leben – wer möchte das nicht? Aber vor der Entscheidung, Deutschland endgültig oder auch nur vorübergehend den Rücken zu kehren, sollte doch einiges bedacht werden. Die Diskussion um dasModelo 720 der spanischen Steuerbehörden, das alle Ausländer mit Vermögen und Lebensmittelpunkt in Spanien betrifft, gibt Anlass, noch einmal das Für und Wider durchzugehen, wie auch die Fallbeispiele hier zeigen.

    Rechtlich macht es einen großen Unterschied, ob Sie mit Ihrer Entscheidung für Mallorca Ihre Zelte in Deutschland ganz abbrechen wollen, oder ob Sie auch in Deutschland einen Wohnsitz beibehalten. Denn es hat ganz unterschiedliche Rechtsfolgen, wo Sie Ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt haben. Der Lebensmittelpunkt liegt – etwas vereinfacht gesagt – immer erst dann auf Mallorca, wenn Sie sich dort mehr als 183 Tage im Jahr aufhalten. Dann gelten für Sie besondere Regeln im Erbrecht, Steuerrecht, Krankenversicherungs- und Rentenrecht.

    Wer ist Resident?

    Wer auf Mallorca eine feste Bleibe hat, wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Resident bezeichnet. Das ist aber keine juristisch eindeutige Bezeichnung, denn sie sagt nichts über den am Ende rechtlich allein entscheidenden Lebensmittelpunkt aus. Der Resident hat in der Regel von seiner Verpflichtung Gebrauch gemacht, sich bei seiner zuständigen Gemeinde anzumelden (Empadronamiento) und sich spätestens nach drei Monaten ausländerpolizeilich registrieren zu lassen (Registro). Damit ist er seinen melderechtlichen Verpflichtungen vollauf nachgekommen. Im rechtlichen Sinn ist damit aber allenfalls ein erster Anschein geschaffen für den Lebensmittelpunkt – im juristischen Sinne festgelegt ist noch gar nichts!

    Es soll nicht verschwiegen werden, dass der wohl größte Teil der deutschen Residenten schon den registrierten Status zu vermeiden sucht. Man lässt sich nicht registrieren und versucht so, „unter dem Schirm“ der Behörden als Quasi-Tourist auf der Insel zu leben. Meist geht es auch lange Zeit gut – empfehlen möchte ich das aber keinesfalls. Abgesehen davon, dass die Insel ihre staatlichen Zuweisungen nach der Zahl der registrierten Bürger erhält, kann es gerade im Steuer- und Erbrecht ein böses Erwachen geben, wenn die Behörden eines Tages dann doch feststellen, dass der deutsche „Tourist“ oder Resident, der angeblich nur gelegentlich auf der Insel weilt, in Wahrheit schon lange seinen Lebensmittelpunkt dort hat. Bedenken Sie: Die Steuerbehörden in Deutschland und Spanien gleichen inzwischen bekanntlich ihre Daten ab.

    Prüfen Sie also genau, ob Sie die183 Tage im Jahr auf Mallorca überschreiten – dann haben Sie im Zweifel Ihren Lebensmittelpunkt auf der Insel! Wollen Sie die Konsequenzen nicht, die damit verbunden sind, dokumentieren Sie Ihre Flüge nach Deutschland, um gegebenenfalls nachweisen zu können, dass Sie überwiegend in Deutschland leben! Die Finanzämter in Spanien sind inzwischen recht findig geworden und prüfen zum Beispiel gern auch Ihre Stromrechnung, um die Dauer Ihres Aufenthalts zu ermitteln.

    Mallorca für immer?

    Eine große Frage, die sich stellt, ist die, ob die Entscheidung für Ihre neue Heimat auf Mallorca für immer gelten soll, oder ob Sie – zum Beispielim höheren Alter oder bei Pflegebedürftigkeit – wieder zurück nach Deutschland gehen wollen. Sie werden vielleicht sagen: Das sehen wir später. Aber:

    Wenn Sie auf jeden Fall auf der Insel bleiben wollen, sollten Sie Folgendes bedenken: Haben Sie Sprachkenntnisse, um gegebenenfalls auch mit spanischem oder mallorquinischem Klinik- und Pflegepersonal sprechen zu können? Denken Sie auch an den Fall, dass Ihr Partner nicht helfen kann oder verstorben ist? Könnten Sie bei Pflegebedürftigkeit eine Pflegekraft oder eine deutschsprachige Einrichtung auf Mallorca bezahlen? Gibt es Nachbarschaftshilfe, in der Sie sich engagieren können? Kennen Sie die Standards der staatlichen Kranken- und Pflegeeinrichtungen, und können Sie sich vorstellen, damit im Notfall
    zurechtzukommen?

    Wenn Sie denken, im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit nach Deutschland zurückzukehren, ist mein Rat: Pflegen Sie Ihre Kontakte in die deutsche Heimat, insbesondere zu Kindern und anderen Verwandten! Denken Sie daran, den Zeitpunkt für eine Rückkehr rechtzeitig zu wählen und nicht erst, wenn die Not es gebietet!

    Was sind die Vor- und Nachteile des jeweiligen Lebensmittelpunktes?

    Alle wichtigen Rechtsfolgen sind an Ihren persönlichen Lebensmittelpunkt geknüpft, also die Frage der 183-Tage-Regel. Hier nun eine kleine Übersicht über die wichtigsten Vor- und Nachteile des Lebensmittelpunktes in Deutschland oder in Spanien:
    • Vorteile des Lebensmittelpunktes in Deutschland:
      Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das ist ein Vorteil, denn Sie erhalten zum Beispiel Kinder- und Altersfreibeträge, unterliegen nur deutscher Rentensteuer, und zahlen deutsche Erbschaftsteuer für deutsches Vermögen. Es gilt deutsches Erbrecht, auch wenn Sie dafür keine testamentarische Wahl getroffen haben – wichtig, weil spanisches Erbrecht für den Ehepartner sehr ungünstig ist. Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf deutsches Kindergeld – spanisches Kindergeld ist äußerst marginal. Sie können sich von Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse spanische Privatarztrechnungen anteilig erstatten lassen – für viele der wichtigste Gesichtspunkt, trotz des Lebensmittelpunkts auf Mallorca behördlich „unter dem Schirm“ verborgen zu bleiben. Ihr Auto bleibt in Deutschland zugelassen.
    • Nachteile des Lebensmittelpunktes in Deutschland:
      Im Krankheitsfall haben Sie mit Ihrer deutschen Gesundheitskarte mit EHIC-Aufdruck durch spanische Ärzte und Kliniken im staatlichen Gesundheitsdienst nur Anspruch auf kostenlose Basisbehandlung (nur „sofort notwendige Behandlung“) – ein Nachteil, weil es gute spanische Kliniken gibt und Sie zum Beispiel für die neue Hüfte nach Deutschland reisen müssten. Behördliche Zustellungen, Zahlungsfristen, Vorladungen sind an Ihre deutsche Anschrift wirksam, auch wenn Sie wegen Abwesenheit keine Kenntnis davon haben können. Eventuell teure Steuernachforderungen, wenn Ihr wahrer Lebensmittelpunkt auf Mallorca ermittelt wird.
    • Vorteile des Lebensmittelpunktes in Spanien:
      Recht auf volle und für Sie kostenlose Heilbehandlung im Krankheitsfall durch den staatlichen Gesundheitsdienst mit der SIP-Karte, der „Tarjeta Sanitaria“ (zu beantragen mit dem Formular E 121 oder S 1 aus Deutschland im spanischen Gesundheitszentrum). Nach zehn Jahren und Bedürftigkeit Anspruch auf die spanische Mindestrente. Ermäßigungen bei Reisen von den spanischen Inseln zum spanischen Festland und zwischen den Inseln um 75 Prozent – das haben Sie allerdings auch schon mit der Anmeldung und Registrierung.
    • Nachteile des Lebensmittelpunktes in Spanien:
      Sie können Privatarztrechnungen nicht bei der deutschen Krankenkasse einreichen. Sie unterliegen spanischem Steuerrecht, auch für deutsche Betriebsrenten und andere Alterseinnahmen. Das gilt allerdings auch umgekehrt, sodass bei Lebensmittelpunkt in Deutschland ebenfalls das gesamte in beiden Staaten belegene Vermögen und Einkommen zu versteuern ist. Man hat also immer mit beiden Staaten zu tun, wenn man in beiden Ländern Besitz und Einnahmen hat. Nur die Steuersätze unterscheiden sich – zum Teil sogar beträchtlich. Auch wenn das alte Modelo 720 nicht mehr angewendet werden darf und gegenwärtig überarbeitet wird – die MZ berichtete über die Kritik des Europäischen Gerichtshofes –, bleiben die Meldeformalitäten doch zumindest lästig.
    Spanische Erbschaftsteuer ist auf das gesamte, in Deutschland und Spanien befindliche Vermögen zu zahlen. Das gilt allerdings auch umgekehrt, sodass bei einem Lebensmittelpunkt in Deutschland ebenfalls das gesamte in beiden Staaten belegene vererbte Vermögen zu versteuern ist. Sie verlieren aber unter Umständen die hohen deutschen Steuerfreibeträge für nahe Verwandte, weil Sie in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig sind. Wie groß der Nachteil ist, kann nur im Einzelfall festgestellt werden. Wer ab 2015 erstmals eine deutsche Rente bezieht, ist in Spanien und in Deutschland steuerpflichtig – das bedeutet Steuererklärungen in beiden Staaten. Es gilt das spanische Erbrecht, wenn im Testament nicht ausdrücklich deutsches Recht gewählt wurde – mit der Folge der Begünstigung der Kinder gegenüber dem Ehepartner. Spanische Autozulassung, spanisches Führerscheinrecht: Umtausch in ein spanisches Dokument nach zwei Jahren Aufenthalt und regelmäßigen Eignungsuntersuchungen alle zehn Jahre, ab dem 65. Lebensjahr alle fünf Jahre.

  • #2
    Lebensmittelpunkt Mallorca oder Deutschland? Beispiele aus der Praxis
    Nicht immer ist die Bestimmung des rechtlichen Wohnsitzes ganz eindeutig

    Die rechtlichen Grundlagen sowie die Vor- und Nachteile des Residenten-Status hat der Autor Rainer Fuchs an dieser Stelle dargelegt. Hier nun zwei Fallbeispiele aus der Mallorca-Praxis:?

    Drei Monate im Jahr in Deutschland

    Die Eheleute Müller aus Oldenburg verbringen ihren Lebensabend in einem Haus auf Mallorca. Im Sommer leben sie für die drei heißen Monate bei den Kindern in Oldenburg. Gemeldet sind sie nur in Oldenburg. Dabei ist hier ganz klar der Lebensmittelpunkt Spanien. Also ist auch der juristische Wohnsitz Spanien. Anders könnten die Dinge allenfalls liegen, wenn Herr Müller in Deutschland etwa regelmäßig auch außerhalb des Sommers im Kirchenvorstand seiner deutschen Kirchengemeinde oder im Stadtrat mitwirkt und deswegen häufig nach Oldenburg reisen muss. Ist dem nicht so, haben die Eheleute Müller die spanischen Vorschriften zu beachten: Empadronamiento – also die offizielle Anmeldung bei der Gemeinde – und Ausländerregistrierung müssen binnen drei Monaten über die Bühne gehen.

    In der Praxis verfahren viele Residenten dennoch so wie das Ehepaar Müller aus Oldenburg. Nicht selten behalten sie auch eineeigene Wohnung in Deutschland bei. So glauben sie, die Behörden und die Regelungen überlistet zu haben und einen deutschen Lebensmittelpunkt zu besitzen. Das ändert aber rechtlich gesehen rein gar nichts, wenn es wirklich darauf ankommt: bei zurückgewiesenen Privatarztrechnungen durch ihre Krankenversicherung, bei Steuernachforderungen des spanischen Staates, beim Erbfall...

    Fazit: Eine Scheinwohnung bei den Kindern in Deutschland ist eine häufige, aber doch nur eine scheinbare Lösung. Wenn die örtliche Meldebehörde in Deutschland die Meldung dafür akzeptiert, bleibt es dennoch dabei, dass letztlich der Lebensmittelpunkt in Spanien liegt.

    Andere Residenten haben keine Wohnung in Deutschland mehr, „vergessen“ aber ihre Abmeldung und behalten so der Form nach ihren deutschen Wohnsitz. In Spanien melden sie sich weder bei der Gemeinde noch beim Ausländeramt an und wollen dort als Touristen gelten. Auch das nützt ihnen letztlich nichts. Außerdem ist es ungesetzlich: Es ist juristisch betrachtet nach dem deutschen Meldegesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.

    Die Hälfte des Jahres in Spanien

    Das Ehepaar Becker aus Rostock besitzt in Bochum eine Mietwohnung. Nach dem Ruhestand hat es ein Apartment auf Mallorca erworben. Seither verbringt es etwa ein halbes Jahr in Spanien und ein halbes Jahr in Deutschland. Auch dies ist ein typischer Fall, aber leider gibt es hier keine klare Antwort. Hier hilft auch die 183-Tage-Regel nicht weiter. Es kommt auf andere Umstände an, zum Beispiel, wo das Ehepaar steuerlich veranlagt wird, wo seine Familienangehörigen leben, welche Beziehungen zu diesen Angehörigen bestehen usw.

    DieEuropäische Kommission hat in einem Leitfaden zur Bestimmung des Wohnsitzes aus dem Jahr 2013 in einem ähnlichen Fall angenommen, dass der Wohnort Deutschland ist, wenn das Arbeitsleben in Deutschland verbracht wurde und auch in Deutschland Wohneigentum besteht. In unserem Fall handelt es sich allerdings um eine Mietwohnung – und da wollte die EU-Kommission sich in ihrem Leitfaden nicht festlegen.

    Das bedeutet für Sie: Unklarheiten gehen nicht zu Ihren Lasten – Sie haben große Aussichten, in solch einem Fall den Lebensmittelpunkt in Deutschland anerkannt zu bekommen.

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    • #3
      Wie komme ich an den Residentenrabatt auf Flüge?

      Wir sehen immer wieder Flugpreise mit Residentenrabatt. Wie kommt man in den Genuss dieser Vergünstigung, und was muss vorgelegt werden?

      Für den Reiserabatt auf den Balearen ist für EU-Bürger der Eintrag ins Ausländerregister notwendig. Dafür bedarf es einer Anstellung bei einem Arbeitgeber oder aber den Status eines Selbstständigen. Nur dann – und nach Anmeldung im Rathaus – kann man sich bei den Gemeinden- oder der Stadtverwaltung das „Certificado de Empadronamiento para Viajes“ ausstellen lassen. Manchmal muss dieses auf Papier vorgelegt werden, oft liegt die Information den Fluggesellschaften digital vor.

      Wir sind im Ausländerregister angemeldet und fragen uns nun, ob wir den Residentenrabatt auch für einen Flug auf die Kanarischen Inseln bewilligt bekommen?

      Der Preisnachlass gilt auf Tickets für Flüge und Fährverbindungen zwischen Mallorca und dem restlichen spanischen Territorium, also auch für Reisen von den Balearen auf die Kanaren. Ausgenommen sind allerdings Fahrzeuge auf den Fähren sowie Über- oder Sondergepäck im Flieger

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      • #4
        Welche Vorteile und Vergünstigungen die Gemeinde Calvià auf Mallorca ihren Residenten bietet
        Diese Rabatte und Hilfen gibt es in der Gemeinde im Südwesten, in der auch viele deutschsprachige Bewohner leben



        Dass der Residentenstatus allgemein auf Mallorca viele Vorteile bietet, haben wir vergangene Woche dargelegt. Im Rathaus Calvià hat man sich daraufhin die Mühe gemacht, für uns die dort angebotenen Vergünstigungen herauszusuchen.
        • Residenten können zunächst dieSportanlagen günstiger nutzen. Unter der Webseite sind unter „Abonos“ die Preise für Residenten aufgelistet. Das Einzelabo für die Sportanlagen zum Beispiel kostet für sie 74,04 Euro jährlich (für Nicht-Residenten 161,16 Euro).
        • Mit dem Bibliotheksausweis (carnet de bibliotecas) bekommen Residenten 25 Prozent Rabatt auf Theateraufführungen und Aktivitäten der Kulturzentren in den verschiedenen Gemeindeteilen (
        • Für das Angebot des IFOC (Institut de Formació i Ocupació de Calvià) gibt es zwar keine gesonderten Preise für Residenten, sie werden aber in vielen Fällen bevorzugt. So dürfen sie etwa vorrangig die Co-Working-Räumlichkeiten nutzen oder werden eher zu rein durch Gemeindefonds finanzierte Weiterbildungskurse zugelassen (ifoc.es).
        • Beim Zentrum für Bildungsförderung (Centro de Refuerzo Educativo, CREC) bekommen Schüler der Mittelstufe (ESO) sowie Abiturienten Unterstützung bei Lerninhalten und können auch von einer Berufsberatung Gebrauch machen (Infos Crec: hier).

        • An Kindergartenkinder und Vorschüler und Schüler zwischen drei und zwölf Jahren mit Lernschwierigkeiten richtet sich das Programa de Refuerzo Educativo (REIP). Für sie stehen Logopäden und auf ADHS spezialisierte Psychologen bereit (Infos Reip: hier).
        • Für die Nutzungder zehn Gemeinde-Kindergärten gab es schon immer Vergünstigungen für Familien. Kinder bis zu einem Jahr bekommen Rabatt. Neu ist, dass Kinder zwischen zwei und drei Jahren dieses Jahr ganztags kostenlos unterkommen (Infos: hier).
        • „BeCalviá“, „Get Experience“ und „Projecta’t“ sind nur einige Namen vonStipendien, für die sich Schulabgänger und Studierende bewerben können (Infos Stipendien: hier).
        • Damit Studierende leichter zur Balearen-Universität kommen, fährt von Calvià aus auch durch die anderen Orte der Gemeinde während der Vorlesungszeit täglich ein Bus (1,50 Euro). Um zu den Abiturprüfungen für den Hochschulzugang (PBAU) zu kommen, ist die Busfahrt kostenlos (cucalvia.com/ajuda).
        • Familien mit geringen finanziellen Mitteln können bei den Sozialzentren verschiedene Sozialhilfen beantragen (Infos Sozialhilfen: hier). Separate Hilfen gibt es zu Beginn des Schuljahres (Infos Hilfen Schulbeginn: hier).
        • Senioren ab 65 Jahren können von einem Essenslieferdienst Gebrauch machen. Je nach finanziellen Mitteln müssen sie diesen gar nicht, zur Hälfte oder ganz zahlen (Infos Lieferdienst: hier). Zudem gibt es Miethilfen, finanzielle Unterstützung beim Einbau von Aufzügen oder Sozialwohnungen (Infos Miethilfen: hier).


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