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MALLORCA INFORMATIONEN FÜR AUSWANDERER UND TOURISTEN

Zahlreiche Bundesbürger träumen von einer Auswanderung. Auf Platz 3 der beliebtesten europäischen Länder befindet sich Spanien. 2022 wanderten rund 140.000 Deutsche - i.d.R. Fachkräfte und ein geringer Senioren Anteil - nach Spanien aus. Unsere deutschsprachige Starthilfe befasst sich primär mit den Balearen (Mallorca), einem der beliebtesten spanischen Zielgebiete. Auf unserer Webseite finden Sie umfangreiche -, notwendige - und werbefreie Informationen für einen gelungenen Start in ihr neues Leben im Ausland. Unsere Vergleiche basieren auf einer Reihe von wichtigen Faktoren wie z.B. Visabestimmungen, Erreichbarkeit, Lebenshaltungskosten, Niederlassungsfreiheit für Bürger des Schengenraumes, Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Wetterbedingungen und andern Kriterien. In den Expat-Listen der besten Länder hält Spanien - insbesondere durch Barcelona und Mallorca - Spitzenpositionen.
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Top Ziele für digitale Nomaden und Expats: Thailand - Philippinen - Spanien

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Legale | Illegale Airbnb Ferienvermietung

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  • Legale | Illegale Airbnb Ferienvermietung

    Illegale Ferienvermietung bei Airbnb: Mallorca sucht Unterstützung in Brüssel
    Die Balearen erhoffen sich Strafen für das Bewerben illegaler Ferienwohnungen



    TourismusministerIago Negueruela und Finanzministerin Rosario Sánchez sind am Montag (20.3.) von Mallorca nach Brüssel gereist, um strengere Regeln gegen Plattformen für Ferienvermietung wie Airbnb durchzusetzen. Die Balearen wollen, dass die Plattformen für das Bewerben von illegalen Ferienwohnungen bestraft werden können. Hintergrund für diese Reise ist ein Rechtsstreit, der bereits seit Jahren schwelt.

    300.000 Euro Strafe für Airbnb

    Im Februar 2018 hatte die Balearen-Regierung eine Strafe von 300.000 Euro gegen Airbnb verhängt. Die Inspektoren des balearischen Tourismusministeriums hatten damals mit Screenshots nachgewiesen, dass viele Einträge bei Airbnb für Ferienwohnungen auf den Inseln nicht die vorgeschriebene Registrierungsnummer enthielten. Mit ihr müssen die Ferienvermieter nachweisen, dass das Objekt auch offiziell nach den 2017 erlassenen Vorgaben zugelassen ist. Damals hatte die Balearenregierung erstmals die weit verbreitete Ferienvermietung legalisiert.

    Sowohl das Verwaltungsgerichts als auch der Oberste Gerichtshof der Balearen wiesen die Strafe allerdings als ungültig ab. Die Richter argumentierten damals, dass Airbnb als bloßer Vermittler nicht für etwas in die Verantwortung genommen werden könne, was Pflicht der Vermieter sei. Eine solche Regelung, wie sie das balearische Ferienvermietungsgesetz vorsieht, sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Airbnb komme laut EU-Vorgaben über den elektronischen Warenverkehr lediglich eine „neutrale, technische und automatisierte" Vermittlungsfunktion beim Angebot der Ferienwohnungen zu, hieß es.

    Airbnb hat zu großen Einfluss in der EU

    Aktuell arbeitet die EU eine neue Verordnung über digitale Plattformen aus. Doch die entspircht laut Minister Negueruela nicht den Erwartungen der Balearen. "Wir wollen, dass in dieser neuen Verordnung eine größere Verantwortung für die Plattformen verankert wird", sagte er "Diario de Mallorca". Er kritisierte, dass die großen Plattformen mit ihren Lobbys in Europa einen zu großen Einfluss hätten. "Es ist nicht normal, die Kommerzialisierung von etwas zuzulassen, das ein Staat oder eine autonome Gemeinschaft als illegal betrachtet", so Negueruela. Die Balearen erhoffen sich, dass Plattformen wie Airbnb künftig vor dem Bewerben einer Ferienwohnung überprüfen müssen, ob diese über eine touristische Lizenz verfügt. Technisch gibt es laut Negueruela Möglichkeiten, diese Überprüfung durchzuführen. Der Minister wies auch darauf hin, dass man die Unterstützung der Zentralregierung habe und in Kontakt mit anderen Reisezielen stehe, die unter dem gleichen Problem leiden. Als Beispiele nannte erBarcelona, Amsterdam und Portugal.
    Gespräche mit hochrangigen Vertretern

    Am Dienstag (21.3.) werden Negueruela und Sánchez mit Valentina Superti zusammentreffen, der Direktorin für Tourismus und Digitalisierung in der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Union. Außerdem sind Treffen mit hochrangigen EU-Beamten aus Gastronomie und Wirtschaft geplant, sowie Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Damit erhoffen sie sich, von der EU erhört zu werden.

  • #2
    Neues Tourismusgesetz - darum fühlen sich die Ferienvermieter benachteiligt
    Balearen-Regierung friert die Genehmigung neuer Gästebetten ein. Betroffen ist vor allem die Ferienvermietung



    Es sollte eine Überraschung werden, und sie ist der Balearen-Regierung geglückt. Viel wurde bereits vorab über das neue Tourismusgesetz geschrieben, zahlreiche Details waren bereits Tage vor der öffentlichen Vorstellung bekannt, doch bei der Präsentation am Freitag (11.2.) enthielt das Gesetz plötzlich einen Passus, mit dem wohl so gut wie niemand gerechnet hatte: ein Moratorium für neue Gästebetten. Vier Jahre lang werden auf den Inseln keine neuen Gästebetten mehr vergeben. Die sogenannte Bettenbörse, von der Hotels und Ferienvermieter ihre Betten erwerben können, wird eingefroren. Und damit auch ja niemand schnell noch Profit aus der Neuregelung ziehen konnte und sich ein paar Gästebetten sicherte, wählte die Regierung die Figur des Eildekrets für das Gesetz. Es trat nur wenige Stunden nach der öffentlichen Vorstellung mit der Veröffentlichung im Gesetzesblatt BOIB in Kraft.

    Bislang rund 8.500 Gästebetten zur Verfügung

    Was bedeutet das Moratorium nun konkret? Allein auf Mallorca stehen in der Börse derzeit rund 8.500 Betten zur Verfügung. Die Balearen-Regierung beauftragt nun den Inselrat von Mallorca – und ebenso die von Ibiza, Formentera und Menorca – damit, das erst im Jahr 2020 erstellte touristische Rahmengesetz, den sogenannten PIAT zu modifizieren.

    Im PIAT soll geregelt werden, wie viele Gästebetten noch in der Börse erhalten bleiben sollen. Die einzige Vorgabe lautet: In vier Jahren müssen weniger Gästebetten in der Börse verfügbar sein als heute. Und es gibt noch eine Besonderheit: Der Inselrat darf auch entscheiden, überhaupt nicht aktiv zu werden. In diesem Fall würden alle bisher verfügbaren Gästebetten aus der Börse im Jahr 2026 wegfallen. Welche Zahl der Inselrat auf Mallorca anstrebt oder ob er die vier Jahre verstreichen lässt und damit die 8.500 Betten wegfallen, scheint noch nicht festzustehen. Inselrats-Präsidentin Catalina Cladera ließ zwar durchblicken, dass ein Wegfall von Gästebetten zur Strategie des Inselrats passe, doch zunächst müsse die Situation analysiert werden. Erst im Juli 2020 hatte der Inselrat von Mallorca beschlossen, dass es auf der Insel maximal 430.000 Gästebetten geben darf: 315.000 in Hotels und 115.000 in Ferienwohnungen und -häusern. Damit wurde erstmals die Zahl der Gästebetten gedeckelt.

    Fallen 90.000 Gästebetten weg?

    Nun fühlen sich vor allem die Vertreter der Ferienvermieter auf den Balearen durch die neuen Vorgaben für die Obergrenze der Gästebetten gegängelt. Die Lobbyvertreter haben den Eindruck, dass sie für die Balearen-Regierung ein einfacheres Opfer sind als die großen Hotelketten und deshalb überproportional viele Gästebetten abgeben müssen. Der Branchenverband Habtur befürchtet, dass in den kommenden Jahren bis zu 90.000 der derzeit 115.000 theoretisch verfügbaren touristischen Gästebetten in der Ferienvermietung wegfallen könnten. Habtur-Geschäftsführerin und Sprecherin Maria Gibert sagt dazu:

    „Wir fordern, dass für uns und die Hoteliers dieselben Bedingungen gelten. Wir sind einverstanden damit, dass Gästebetten wegfallen, aber es kann nicht sein, dass einen Großteil dieser Reduzierung die Ferienvermietung stemmen muss, die im Vergleich zu den Hotels nur ein Drittel der Betten stellt.“
    Tauschen und Verkaufen verboten

    Der Teufel steckt hier im Detail: Neben dem Moratorium für neue Gästebetten dürfen in der Ferienvermietung auch Betten, die bereits existieren, nicht untereinander getauscht oder verkauft werden. Bei den Hotels dagegen ist eine Weitergabe von Gästebetten untereinander möglich. Das Problem in der Ferienvermietung ist, so Gibert, dass die Fluktuation hier ungleich höher ist als bei den Hotels.

    „Viele Eigentümer von Wohnungen oder Häusern wollen nur ein paar Jahre lang vermieten, weil sie vielleicht zusätzliches Geld für das Studium ihrer Kinder benötigen, und dann die Vermietung wieder einstellen“.
    sagt Gibert. Es gebe viele weitere Gründe, warum Vermieter nur für eine gewisse Zeit ihre Häuser oder Wohnungen auf den Markt geben wollen.

    „Und in dem Moment, in dem die Vermietung dann beendet und das Objekt nicht mehr vermarktet wird, verschwinden die Gästebetten aus der Börse“
    erklärt Gibert. Und zwar auf Nimmerwiedersehen. Bei den Hotels gebe es deutlich weniger Bewegung auf dem Markt, diese seien schließlich zur langfristigen touristischen Nutzung gedacht.

    28.000 Betten vor dem Verschwinden gefeit

    Daher die Befürchtung von Habtur, dass im Extremfall bis zu 90.000 Gästebetten in der Ferienvermietung wegfallen könnten, sollten diese Betten innerhalb der kommenden vier Jahre wieder an die Bettenbörse zurückgehen, weil sie nicht mehr vermarktet werden. „Das wird sichernicht von heute auf morgen passieren, aber in vier Jahren können sehr viele Unterkunftsmöglichkeiten verloren gehen“, sagt Gibert. Lediglich28.000 Betten seien vor einem Verschwinden gefeit, weil sie vor der bis dato gültigen Version des Tourismusgesetzes von 2017 auf den Markt kamen und somit von einem Anbieter auf einen anderen übertragbar sind. Bereits kurz nach Bekanntwerden der Einzelheiten des neuen Tourismusgesetzes hatte deshalb Habtur in einer Pressemitteilung von „einem Affront und einer Respektlosigkeit“ gegenüber den Ferienvermietern gesprochen. Die Vereinigung der Ferienhausbesitzer auf den Balearen beklagte ebenfalls, dass die Ferienvermietung benachteiligt werde. Zumal, wie Präsident Miquel Cifre in einer Pressemitteilung erklärte, von den 90.000 Gästebetten, die 2017 neu vergeben wurden, 20.000 ohnehin nicht vermarktet würden. Zahlreiche Immobilien seien entweder verkauft worden oder auf dem Markt für Langzeitmiete. Von daher gebe es in der Ferienvermietung weniger Gästebetten als theoretisch verfügbar

    Tourismusmisiter Negueruela beschwichtigt

    Die Kritik aus der Branche ließ denbalearischen Tourismusminister Iago Negueruela eilig noch am Montagabend (14.2.2022) ein Treffen mit den Vertretern der Ferienvermieter einberufen. Der sozialistische Politiker sagte nach dem Treffen: „Keines dieser Gästebetten ist in Gefahr. Sie sind in Gefahr, wenn sie nicht vermarktet werden oder wenn sie zurückgegeben werden.“ Doch genau das sei ja der Punkt, so Gibert. Viele Betten würden eben nach einer gewissen Zeit zurückgegeben und nicht mehr vermarktet. Negueruela versprach, die genaue Situation der Ferienvermietung noch einmal zu analysieren. Das Eildekret ist zwar bereits in Kraft, wird allerdings trotzdem als Gesetzentwurf noch seinen Weg durch das Parlament machen. So können Details, die in den Verhandlungen mit den Koalitionspartnern Més und Podemos noch offengeblieben waren, festgeklopft werden.

    Die Unruhe unter den Ferienvermietern auf der Insel ist indes groß. Das bekamen die Angestellten im Tourismusministerium Anfang der Woche am eigenen Leib zu spüren. Die Telefonzentrale des Ministeriums war am Dienstagvormittag mit dem Anrufaufkommen vollkommen überfordert, zahlreiche Vermieter wollten sich aus erster Hand über die zu erwartenden Änderungen durch das Tourismusgesetz informieren.

    Investition nicht mehr lukrativ?

    Die Deckelung der Gästebetten überraschte auch zahlreiche Immobilienkäufer auf Mallorca, die in ein Objekt auf der Insel investiert hatten, um es an Urlauber zu vermieten, viele von ihnen Ausländer. Der Plan, mit der Vermietung eine ordentliche Rendite zu erzielen, ist nun erst einmal durchkreuzt – zumindest für all diejenigen, die noch keine Ferienvermietungslizenz beantragt haben. „Wer den Plan hatte, eine Zweitresidenz zu erwerben und diese zumindest teilweise zu vermarkten, muss jetzt komplett umdenken“, sagt Natalia Bueno vom Verband der einheimischen Immobilienmakler auf den Balearen.

    Für die Einheimischen ist das eine gute Nachricht“, sagt Bueno. Denn dadurch könnten wieder mehr Immobilien auf dem langfristigen Mietmarkt auftauchen, die sonst eher für die touristische Vermietung genutzt worden wären. Natalia Bueno rechnet damit, dass die neue Regel zu einem Rückgang der Nachfrage durch ausländische Kaufinteressenten führen wird.

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    • #3
      Ferienvermieter auf Mallorca befürchten dramatischen Wegfall von Gästebetten
      Das neue Tourismusgesetz friert die Zahl touristischer Plätze ein - sind 90.000 Gästebetten in Gefahr?

      Das neue Tourismusgesetz für Mallorca und die Nachbarinseln sorgt weiterhin für viel Gesprächsstoff. Per Eildekret verabschiedete die Balearen-Regierung die Neufassung des Gesetzes von 2017 am Freitag (11.2.). Nun hat sich der Interessensverband der Ferienvermieter auf den Balearen, Habtur, zu Wort gemeldet und die für die Branche vorgesehenen Regelungen scharf kritisiert. Habtur befürchtet gar, dass in den kommenden Jahren bis zu 90.000 der derzeit 108.000 touristischen Gästebetten in der Ferienvermietung wegfallen könnten. Habtur-Geschäftsführerin und Sprecherin Maria Gibert : "Wir fordern, dass für uns und die Hoteliers die selben Bedingungen gelten. Wir sind einverstanden damit, dass Gästebetten wegfallen, aber es kann nicht sein, dass ein Großteil davon auf die Ferienvermietung zurückfällt, die im Vergleich zu den Hotels nur ein Viertel der Betten stellt."

      Fluktuation bei Ferienvermietung höher als in Hotels

      Der Teufel steckt hier im Detail: Das neue Tourismusgesetz friert nämlich die Zahl der Gästebetten ein. Sprich: Es werden keine neuen Anträge angenommen. Auch dürfen Gästebetten, die bereits existieren, nicht untereinander getauscht werden. In den kommenden vier Jahren können die Inselräte eigene Pläne für die Vergabe von Gästebetten ausarbeiten. Sollte dies nicht passieren, erlöschen die bislang verfügbaren Plätze. Bereits gestellte Anträge werden noch bearbeitet. Das Problem in der Ferienvermietung ist, so Gibert, dass die Fluktuation ungleich höher ist als bei den Hotels. "Viele Anbieter wollen nur ein paar Jahre lang vermieten, weil sie vielleicht zusätzliches Geld für das Studium ihrer Kinder benötigen, und dann die Vermietung wieder einstellen", sagt Gibert, die aus der Praxis weiß, dass es viele Gründe gibt, warum Vermieter nur für eine gewisse Zeit ihre Häuser oder Wohnungen auf den Markt geben wollen. "Und in dem Moment, in dem die Vermietung dann beendet wird, verschwinden die Gästebetten aus der Börse", erklärt Gibert. Bei den Hotels gebe es deutlich weniger Bewegung auf dem Markt, diese seien ja zur langfristigen touristischen Nutzung gedacht.

      Treffen von Tourismusminister Negueruela und Habtur

      Somit ist die Befürchtung von Habtur, dass im schlimmsten Fall 90.000 Gästebetten in der Ferienvermietung wegfallen könnten, sollten diese Betten innerhalb der kommenden vier Jahre wieder an die Bettenbörse zurückgehen, weil sie nicht mehr vermarktet werden. "Das wird sicher nicht von heute auf morgen passieren, aber in vier Jahren kann es sehr viel Fluktuation am Markt der Gästebetten in der Ferienvermietung geben", sagt Gibert. 28.000 Gästebetten seien vor einem Verschwinden gefeit, weil sie nach der bis dato gültigen Version des Tourismusgesetzes von 2017 auf den Markt kamen und von der Regelung ausgenommen sind.

      Der balearischeTourismusminister Iago Negueruela traf sich aufgrund der Kritik von Habtur noch am Montagabend (14.2.) mit den Vertretern der Ferienvermieter. Der sozialistische Politiker sagte nach dem Treffen: "Keines dieser Gästebetten ist in Gefahr. Sie sind in Gefahr, wenn sie nicht vermarktet werden oder wenn sie zurückgegeben werden." Doch darum gehe es ja bei ihrer Kritik, so Gibert. Viele Betten würden eben nach einer gewissen Zeit zurückgegeben und nicht mehr vermarktet. Negueruela versprach, die genaue Situation der Ferienvermietung noch einmal zu analysieren.

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      • #4
        Weitere 300.000-Euro-Strafe für illegale Ferienvermietung auf Mallorca annulliert
        Betroffen ist diesmal das Portal Homeaway



        Nach Airbnb hat sich nun auch das Portal Homeaway erfolgreich gegen eine vom balearischen Tourismusministerium verhängte Strafe in Höhe von 300.000 Euro gewehrt. Die vor drei Jahren verhängte Geldbuße wegen der Veröffentlichung von nicht offiziell genehmigten Ferienwohnungen auf Mallorca sei nicht rechtens, da sie gegen EU-Recht verstoße, heißt es jetzt in einem Urteil des Obersten Gerichtshofs auf den Balearen.

        Die Inspektoren des balearischen Tourismusministeriums hatten nachgewiesen, dass Einträge bei Homeaway für Ferienwohnungen auf den Inseln nicht die vorgeschriebene Registrierungsnummer enthielten. Mit ihr müssen die Ferienvermieter nachweisen, dass das Objekt auch offiziell nach den 2017 verschärften Vorgaben zugelassen ist. Die Richter argumentieren nun in ihrem Urteil, dass Homeaway als bloßer Vermittler nicht für etwas in die Verantwortung genommen werden könne, was Pflicht der Vermieter sei. Eine solche Regelung, wie sie das balearische Tourismusgesetz vorsieht, sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Das Portal könne nicht dazu verdonnert werden, alle Anbieter auf Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu überprüfen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Landesregierung den Konzern auf ein konkretes Angebot einer illegalen Ferienverwohnung verwiesen und der Vermittler sich geweigert hätte, dieses vom Portal zu nehmen.

        Hatte das Tourismusministerium beim Rückschlag in Sachen Airbnb noch angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen, gab es diesmal bislang noch keine Reaktion. Die Linksregierung hatte mit ihrem Regelwerk zur Ferienvermietung von 2017 zwar erstmals die Genehmigung von Apartments als Ferienwohnungen auf den Balearen ermöglicht - bis dahin war dies nur für Häuser möglich - , verschärfte aber gleichzeitig die Auflagen für die Zulassung. In diesem Jahr ist allerdings ohnehin ein neues Regelwerk in Kraft getreten, dass die Zahl der Gästebetten einfriert - es werden vorerst keine neuen Anträge für diese

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        • #5
          Neues Urteil: Verbot der Ferienvermietung von Apartments in Palma de Mallorca ist rechtens
          Der Oberste Gerichtshof von Spanien hebt damit ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Balearen von 2021 auf. Geklagt hatte damals der Verband Habtur

          Das Verbot der Ferienvermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Palma de Mallorca bleibt bestehen. Der Oberste Spanische Gerichtshof hat am Dienstag (7.2.) ein Urteil des Obersten Gerichtshof der Balearen von September 2021 aufgehoben. Darin hatte das regionale Gericht das touristische Vermietungsverbot durch die Stadtverwaltung für illegal erklärt. Geklagt hatte der Ferienvermieterverband Habtur. Die 2018 verabschiedete Verordnung verletze europäische Grundsätze und entspreche nicht der spanischen Rechtsprechung, argumentierte das Gericht damals. Es sei "unverhältnismäßig" und "unnötig", um die von der Stadtverwaltung angestrebten Ziele zu erreichen. Die Stadtverwaltung legte daraufhin Berufung ein. Die höhere Instanz gab der Stadt Palma nun recht.

          Neue Argumente der Richter

          Die Richter des Obersten Gerichtshofs erklären nun, durch eine Aufhebung des Verbots würden alle Wohnungen in Palmain potenzielle Objekte zur Ferienvermietung verwandelt. Dies aber sprenge den Rahmen des Tourismusgesetzes von 2012, das von der damals konservativen Regionalregierung verabschiedet worden war. Darin wurde die Ferienvermietung stark limitiert, wenngleich sie in der Praxis weit verbreitet war. Erst ein Gesetz der linken Regionalregierung von 2017 machte Ferienvermietung auf Mallorca wieder generell möglich, legte aber strenge Kriterien dafür fest.

          Der Oberste Gerichtshof argumentierte, dass die Kläger einen Formfehler begangen hatten. Anstatt das Verbot anzufechten, wäre zunächst ein Gang vor das spanische Verfassungsgericht notwendig gewesen. Dort hätte man darlegen müssen, dass das Tourismusgesetz von 2012 verfassungswidrig war. Erst wenn dies gerichtlich bestätigt worden ist, wäre eine Aufhebung des Verbots möglich.

          Recht auf Wohnraum wiegt schwerer

          Der Oberste Gerichtshof bezieht sich in dem jetzt ergangenen Urteil auch auf Entscheidungen bezüglich der Ferienvermietung in Barcelona und einUrteil des Europäischen Gerichtshofs im vergangenen Jahr. Darin wurde das Recht auf Wohnraum erfolgreich als Argument für Beschränkungen angeführt. Die Stadtverwaltung von Palma hatte argumentiert, dass ein Verbot aufgrund der hohen Dichte an Ferienvermietungen und der überteuerten Mietpreise notwendig sei.

          Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Balearen von 2021 hatte in der Praxis keine Auswirkungen gehabt. Die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern blieb verboten, weil das touristische Rahmengesetz (PIAT) des Inselrats griff. Darin war vorgesehen, dass automatisch ein Verbot der Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern in Kraft tritt, sollte eine der Zonenregelungenfür die einzelnen Gemeinden aufgehoben werden. Gleichzeitig wurden zahlreiche Ferienwohnungen weiter betrieben, da es der Regionalregierung an Kontolleuren fehlt und die Vermieter das Risiko, entdeckt zu werden, als gering einschätzen.

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          • #6
            Einspruch abgelehnt: Vermieter von illegaler Ferienwohnung auf Mallorca muss 20.000 Euro Strafe zahlen

            Der Mann hatte in Palma einzelne Zimmer vermietet – und sich damit doppelt strafbar gemacht Der Eigentümer einer Immobilie in Palma de Mallorca muss eine Strafe in Höhe von 20.000 Euro wegen illegaler Ferienvermietung zahlen. Ein vom Tourismusministerium der Balearen eingeleitetes Bußgeldverfahren wurde nun gerichtlich bestätigt. Der Mann hatte über das Portal Airbnb einzelne Zimmer in seiner Immobilie in Palma angeboten. Über eine Lizenz verfügte er nicht. Auch eine für die Ferienvermietung verpflichtende, eigenverantwortliche Erklärung hatte er nicht eingereicht.

            Doppelt strafbar gemacht
            Damit machte er sich doppelt strafbar. Denn zum einen vermietete er eine private Immobilie ohne Lizenz an Urlauber. Zum anderen vermietete er einzelne Zimmer, was auf den Balearen generell verboten ist. Kurioserweise hatte der Mann seinen Einspruch gegen die Strafe damit begründet, dass er nicht die ganze Immobilie vermietet hatte. Besonders diskret war der Ferienvermieter nicht mit seinem illegalen Angebot umgegangen. Nicht nur hatte er die Zimmer auf der bekannten Plattform angepriesen, er ging sogar auf die Online-Bewertungen seiner Gäste ein. Der Fall war so eindeutig, dass die Inspektoren sich nicht einmal die Immobilie anschauen mussten, um zu prüfen, ob sie den Vorgaben für die Ferienvermietung entsprach. Allein der Umstand, dass der Vermieter keine eigenverantwortliche Erklärung eingereicht hatte, wurde schon als schweres Vergehen eingestuft.

            Kein dicker Fisch
            Der Behörde ist mit diesem Vermieter alles andere als ein dicker Fisch ins Netz gegangen. Denn wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" berichtet, sei die Strafe deutlich höher als der Gewinn, den der Mann mit der Vermietung erzielt hatte. Angesichts der Preise, die auf der Insel auch für illegale Ferienvermietung verlangt werden, kann das Geschäft des Mannes nicht sehr gut gelaufen sein. So war es wohl vor allem seine mangelnde Vorsicht, die zu der Strafe geführt hat. In Palma legal Ferienvermietung zu betreiben, ist ohnehin schwierig. In Mehrfamilienhäusern ist dies illegal, es sei denn, es werden alle Wohnungen des Gebäudes in der Kategorie des so genannten turismo interior angeboten. Der Oberste Spanische Gerichtshof hatte Anfang Februar das Verbot der Ferienvermietung in Palma bestätigt und damit ein Urteil des Obersten Gerichtshof der Balearen von September 2021 aufgehoben.

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            • #7
              Ferienvermieter aufgepasst: Finanzamt und Inselrat auf Mallorca machen Jagd auf illegale Anbieter

              Steuerdaten sollen ausgetauscht werden, um Mietobjekte ohne Genehmigung ausfindig zu machen. Die neue konservative Regierung im Inselrat von Mallorca will in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt der Inseln den Kampf gegen die illegale Ferienvermietung verstärken. Geplant ist, dass die balearische Steuerbehörde ATIB den Gemeinden die ihr vorliegenden Daten zur Verfügung stellt, um Anbieter ohne Lizenz ausfindig zu machen. Das wurde bei einem Treffen zwischen dem Sprecher der Balearen-Regierung, Antoni Costa, und dem Präsidenten des Inselrats, Llorenç Galmés, vereinbart. Wie genau dieser Datenaustausch stattfinden soll, ist offenbar noch nicht klar. Costa sprach davon, in den kommenden Monaten eine Herangehensweise zu erarbeiten, um Daten zu Objekten in der Ferienvermietung, die die Steuerbehörde ATIB zuvor vom spanischen Finanzministerium erhalten hat, mit den Gemeinden zu teilen.

              Daten werden bereits ausgewertet
              Noch vor Ende des Jahres 2023 will die Steuerbehörde ATIB eine Kampagne starten, um zu überprüfen, ob die von den Vermittlungsfirmen verwalteten Wohnungen und Häuser, die an Urlauber vermietet werden, in der Datenbasis der nachhaltigen Tourismussteuer (ITS) erfasst sind. Die dafür nötigen Daten werden bereits seit einigen Wochen ausgewertet, nachdem das spanische Finanzamt sie zur Verfügung gestellt hat. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von April 2022 sind diese Unternehmen verpflichtet, dem Fiskus ihre Steuerinformationen zu übermitteln. Auf diese Weise können die Vermietungen kontrolliert und die entsprechenden Steuern auf die vermieteten Unterkünfte erhoben werden.

              Illegale Ferienvermietung sorgt für Ärger
              Die illegale Ferienvermietung ist ein großes Problem auf Mallorca. In vielen Gegenden ist Ferienvermietung nahezu komplett verboten, trotzdem finden sich in den einschlägigen Buchungsportalen zahlreiche Angebote für Urlauber. Die illegale Ferienvermietungverstärkt an vielen Orten die Wohnungsnot auf Mallorca. Und erst Mitte August hatte der Verband der Ferienvermieter kritisiert, dass es gerade im Inselinneren viele Deutsche gebe, die ihre Fincas ohne entsprechende Genehmigung vermieten.

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